Ihre Rechte, professionell durchgesetzt

Verteidigung im Sexualstrafrecht Rhein-Main

Fachanwältin für Strafrecht mit 20+ Jahren Erfahrung verteidigt Sie in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und der gesamten Rhein-Main-Region – kompetent, empathisch und vorurteilsfrei.

Erstberatung vereinbaren
Anne Patsch

Anwältin für Sexualstrafrecht

Über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung
Doppelte Fachexpertise: Strafrecht & Medizinrecht
Hohe Expertise in Aussagepsychologie

Warum mich wählen?

Stehen Sie unter dem Vorwurf einer Sexualstraftat und fragen sich, wie es jetzt weitergehen soll? Haben Sie eine Vorladung erhalten und fühlen sich völlig überfordert mit der Situation?

Sie sind bei mir genau richtig. Seit über 20 Jahren verteidige ich Menschen im Sexualstrafrecht – und zwar mit ganzem Herzen. Für mich gilt: Ich verteidige den Menschen, nicht die ihm vorgeworfene Tat.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht bringe ich eine einzigartige Kombination an Expertise mit. Ich verteidige bundesweit, mit besonderem Schwerpunkt in der Rhein-Main-Region. Hier kenne ich die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die lokalen Besonderheiten in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen und Marburg bestens.

Über mich

Meine Leistungen

Ich biete kompetente Rechtsvertretung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.

Vorbeugende Beratung zum Schutz vor Falschbeschuldigungen

Gerade für Heilberufler wie Ärzte, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte ist die vorbeugende Beratung essenziell. Ich zeige Ihnen, wie Sie sich in Ihrem beruflichen Alltag optimal schützen können – etwa durch Dokumentation, Zeugen bei Behandlungen oder klare Kommunikation mit Patienten. Auch bei besonderen Lebenssituationen oder Praktiken außerhalb des „Normalverbrauchers“ berate ich Sie diskret, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Prävention ist der beste Schutz – und ich helfe Ihnen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Sobald Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, beginnt für viele Menschen eine akute Krise. Sie sind oft völlig überrascht und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen. Hier greife ich sofort ein: Ich legitimiere mich bei der Kriminalpolizei als Ihre Verteidigerin, sage Vernehmungstermine ab und fordere Akteneinsicht an. Anschließend prüfe ich die Beweislage aussagepsychologisch und erarbeite mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Mein Ziel: die Einstellung des Verfahrens, noch bevor es zur Anklage kommt. In den meisten Fällen gelingt mir das durch gezielte Verteidiger-Erklärungen und Schutzschriften, die ich an die Staatsanwaltschaft richte.

Die Akteneinsicht ist das Herzstück jeder erfolgreichen Verteidigung. Ich analysiere jede Aussage, jede Vernehmung und jedes Dokument bis ins kleinste Detail. Dabei nutze ich meine profunden Kenntnisse in der Aussagepsychologie: Ist die Belastungsaussage überhaupt glaubhaft? Gibt es Konstanzprobleme, Widersprüche oder Hinweise auf eine Falschbelastungsmotivation? Ich arbeite eng mit erfahrenen Aussagepsychologinnen und Aussagepsychologen zusammen, um Ihre Verteidigung auf ein solides Fundament zu stellen. Besonders in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist diese Expertise entscheidend.

Falls es zur Anklage kommt, verteidige ich Sie persönlich vor Gericht – sei es vor dem Amtsgericht oder Landgericht in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Gießen oder Marburg. Ich kenne die Richter, die Staatsanwälte und die lokalen Gepflogenheiten. Meine Verteidigungsstrategie basiert auf vier Erfolgsfaktoren: Erstens, „Reden statt Schweigen“ – ich erarbeite mit Ihnen eine qualifizierende Erklärung, die eine plausible Alternative zur Belastungsaussage bietet. Zweitens, die Entkräftung der Erkennbarkeit des den sexuellen Handlungen (sofern sie denn überhaupt stattgefunden haben) entgegenstehenden Willens der Anzeigeerstatterin. Drittens, die Entkräftung der automatischen Unterstellung sexueller Absicht bei der Verteidigung von Ärzten. Viertens, die aussagepsychologische Expertise zur Prüfung der Glaubhaftigkeit. Diese Strategie hat mir für meine Mandanten bereits zahlreiche Freisprüche und Einstellungen eingebracht.

Sollten Sie bereits verurteilt worden sein oder sollte die Hauptverhandlung nicht den gewünschten Ausgang haben, lege ich Berufung oder Revision für Sie ein. Viele Mandanten kommen zu mir, weil sie mit ihrem bisherigen Verteidiger unzufrieden waren oder eine Zweitmeinung wünschen. Ich übernehme auch laufende Verfahren und kämpfe für Sie in der Berufungsinstanz. Ein aktuelles Beispiel: Beim Landgericht Bochum habe ich einen Krankenpfleger im Berufungsverfahren erfolgreich verteidigt und einen Freispruch erwirkt – obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung des Urteils gefordert hatte.

Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich spezialisiert auf das Berufsrecht der Heilberufe. Das ist für Sie als Arzt, Psychotherapeut, Physiotherapeut oder Pflegekraft entscheidend: Denn selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird, können Approbationsbehörden (wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Hessen, das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg oder die Regierung von Oberbayern) oder berufsständische Kammern (Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer) ein internes Verfahren gegen Sie einleiten. Ich verteidige Sie nicht nur strafrechtlich, sondern auch gegenüber diesen Behörden – und sichere so Ihre berufliche Existenz. Ich lege Widersprüche gegen belastende Verwaltungsakte ein und führe Klagen vor Verwaltungsgerichten, falls nötig.

Bei Vorwürfen im Bereich Kinderpornographie, Cybergrooming oder Deepfakes bringe ich eine besondere Expertise mit: Mein IT-Spezialist Frido Landherr analysiert u.a. die jeweiligen Meta-Daten und kann nachweisen, ob Datenmaterial lediglich im Cache gespeichert war oder ob tatsächlich Besitz vorlag. Er prüft ebenso, ob das inkriminierte Datenmaterial überhaupt Ihrem IP-Anschluss zugeordnet werden kann. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist dies häufig von Bedeutung. Diese technische Expertise hat schon vielen Mandanten geholfen, die Vorwürfe zu entkräften. Gerade in diesem sensiblen Bereich ist eine präzise Analyse der digitalen Spuren entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Sie praktizieren BDSM oder andere Formen von Sexualität außerhalb des „Normalverbrauchers“ und fragen sich, wo die rechtliche Grenze zur Sittenwidrigkeit verläuft? Ich berate Sie diskret und vorurteilsfrei – etwa zu Verträgen, Codewords oder der rechtlichen Absicherung. Mein Ziel ist es, dass Sie Ihre Sexualität frei leben können, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Ich bin selbst eine moderne Frau, die Sex und Genuss liebt – und für mich sind echter Feminismus und die engagierte Verteidigung von Männern gegen den Vorwurf eines Sexualdelikts kein Widerspruch. Im Gegenteil: in meinen Augen schaden Frauen, die Männer zu Unrecht wegen eines Sexualdelikts anzeigen, anderen Frauen massiv. Denn: gerade diejenigen Frauen, die tatsächlich sexuelle Übergriffe erlebt haben, verzichten auf eine Anzeige in der Überzeugung, nicht mehr ernst genommen zu werden. Zudem sollte Feminismus doch nicht Männerhass und das Bemühen, Männern zu schaden, bedeuten. Sondern endlich reale Gleichstellung in allen Rechten.

Oft werden Missbrauchsvorwürfe in familienrechtlichen Streitigkeiten instrumentalisiert – etwa bei Trennungen, wenn es um Kindesumgang oder Sorgerecht geht. Denn etliche Mütter möchten nach der Trennung vom Kindsvater nicht mehr, dass dieser das gemeinsame Kind weiterhin regelmäßig sieht und auch in Erziehungsfragen ein Entscheidungsrecht hat. So erklären sich etliche Strafanzeigen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs gegen Väter, nachdem die Mutter dem Kind einen solchen suggeriert hat.

Hier arbeite ich seit Jahren eng mit einer Fachanwältin für Familienrecht zusammen, die sich ganz auf den Umgangs- und Sorgerecht spezialisiert hat. Gemeinsam haben wir bereits das eine oder andere Jugendamt in die Schranken gewiesen und erreicht, dass die Väter wieder ihr Umgangsrecht mit ihrem Kind ausüben können. In einigen Fällen können wir sogar die Verlagerung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater erreichen, nachdem ein familienrechtliches Gutachten der Kindesmutter aufgrund ihrer Behauptungen, der Vater habe das Kind sexuell missbraucht, mangelnde Erziehungsfähigkeit bescheinigt hatte.

Wird der Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern gegen Väter erhoben, vertreten wir Sie sowohl strafrechtlich als auch familienrechtlich und sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht auf Umgang mit Ihrem Kind durchsetzen können.

Mein Prozess in Rhein-Main

Erstberatung

Sie kontaktieren mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen – oft noch am selben Tag. Diese Kostenaufnahme ist natürlich kostenfrei. In einem ersten Gespräch (kostenlose Ersteinschätzung) besprechen wir Ihre Situation, und ich erkläre Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Termine sind auch samstags in meiner Kanzlei in Frankfurt möglich oder abends nach Vereinbarung. Bei akuten Krisen (z.B. Vorladung, Hausdurchsuchung) erreichen Sie mich über meine Notfallnummer.

Lösungsentwicklung

Nach der Erstberatung fordere ich Akteneinsicht an und analysiere den Fall im Detail. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Ich prüfe die Belastungsaussage aussagepsychologisch, identifiziere Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle alternative Erklärungen für die Vorwürfe. Sie wissen jederzeit, welche Leistung in welcher Gebührenpauschale enthalten ist – Transparenz ist mir wichtig. Sollten Sie dies wünschen, rechnen wir auch gerne auf der Basis eines Zeithonorars mit genauer Erfassung der in Ihrer Angelegenheit aufgewendeten Zeit ab. Ich beantworte Ihre E-Mails persönlich und bin für Sie da, wenn Sie Angst haben oder verzweifeln.

Umsetzung

Ich setze die Verteidigungsstrategie konsequent um – sei es durch Verteidiger-Erklärungen an die Staatsanwaltschaft, Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden oder die persönliche Verteidigung in der Hauptverhandlung. Mein Ziel: die Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch. In den meisten Fällen gelingt mir das. Falls erforderlich, lege ich Berufung oder Revision ein und kämpfe für Sie bis zur letzten Instanz. Bei erfolgreicher Einstellung oder Freispruch feiern wir gerne unseren Erfolg mit Ihnen gemeinsam mit einer Nachbesprechung bei einem Glas Champagner.

Meine Kanzlei in Rhein-Main

Seit 2003 bin ich als Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht tätig – seit 2012 mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die Rhein-Main-Region ist mein Zuhause: Ich kenne die Gerichte in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Mannheim, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen und Marburg bestens. Ich weiß, wie die Richter ticken, welche Staatsanwälte besonders hart verhandeln und wo ich ansetzen muss, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

Meine langjährige Erfahrung vor den Amtsgerichten und Landgerichten der Region verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil: Ich weiß, wie die lokale Rechtsprechung zu Sexualstraftaten aussieht, welche Tendenzen es gibt und wie ich Ihre Verteidigung optimal darauf abstimme. In Frankfurt habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht – das Gericht ist fair und ergebnisoffen. Auch in Wiesbaden, Darmstadt und Gießen konnte ich bereits zahlreiche Erfolge für meine Mandanten erzielen.

Als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht bringe ich eine einzigartige Kombination an Expertise mit. Ich bin keine „Opferanwältin“ – ich verteidige ausschließlich die Beschuldigten und Angeklagten. Und das tue ich mit ganzem Herzen. Für mich sind echter Feminismus und meine Arbeit kein Widerspruch: Als Frau verteidige ich gerade Männer gegen den Vorwurf dieser Delikte.

Ich kämpfe für ein faires Verfahren und für die Freiheit von Vorurteilen – selbstverständlich auch dann, wenn Sie tatsächlich schuldig im Sinne der Vorladung bzw. Anklageschrift sind.

Meine Kanzlei verstehe ich als Boutique-Kanzlei: Ich biete Ihnen exklusive, persönliche Betreuung. Ich beantworte Ihre E-Mails selbst, führe alle Besprechungen und Verhandlungen persönlich und bin für Sie da, wenn Sie mich brauchen. Viele meiner Mandanten kamen zu mir, nachdem sie bei anderen Kanzleien hohe Vorschüsse bezahlt hatten, aber nie den Chef zu Gesicht bekamen. Das passiert bei mir nicht. Um meinen Mandanten diese Qualität zu bieten, nehme ich monatlich nur eine sehr begrenzte Anzahl neuer Mandate an.

Sie erreichen mich über kurze Wege: Meine Kanzlei liegt zentral in Frankfurt am Main, mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Termine sind auch in Wiesbaden, Mainz oder anderen Städten der Region möglich – oder ganz bequem per Videokonferenz, wenn Sie nicht persönlich kommen können. Für Mandanten aus Nordhessen, die nach Frankfurt anreisen, biete ich auch Termine am Samstag oder in den Abendstunden an.

Ich bin Mitglied in den Anwaltsvereinen Frankfurt und Mannheim sowie in der Vereinigung der Strafverteidiger und der Vereinigung der Medizinrechtsanwälte. Mein Netzwerk zu Aussagepsychologinnen, Psychiatern und anderen Sachverständigen ist exzellent – das kommt Ihrer Verteidigung zugute.

Lokale Erfolgsfaktoren

Warum ist lokale Expertise im Sexualstrafrecht so wichtig?

Ich kenne die Rechtsprechungstendenzen der Amtsgerichte und Landgerichte in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen und Marburg. Ich weiß, welche Richter besonders sensibel für aussagepsychologische Fragen sind und wo ich mit welchen Argumenten durchdringe. Diese Erfahrung ist unbezahlbar – denn jedes Gericht hat seine eigenen Gepflogenheiten.

Die Staatsanwaltschaften in der Rhein-Main-Region haben unterschiedliche Schwerpunkte und Vorgehensweisen. Ich weiß, welche Staatsanwälte kompromissbereit sind und wo ich frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hinarbeiten kann. Diese Kenntnis beschleunigt dein Verfahren und erhöht deine Erfolgschancen.

In der Rhein-Main-Region gibt es besondere Strukturen – etwa das Landgericht Frankfurt als eines der größten Landgerichte Deutschlands mit hoher Spezialisierung. Auch die Zusammenarbeit mit den Approbationsbehörden (für Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)) oder den Ärztekammern erfordert regionale Expertise. Ich kenne die Ansprechpartner und weiß, wie ich deine Interessen optimal vertrete.

Als Kanzlei mit Sitz in Frankfurt bin ich schnell vor Ort – sei es bei kurzfristigen Terminen, Verhandlungen oder Besprechungen mit dir. Kurze Anfahrtswege bedeuten: schnelle Reaktionszeiten und persönliche Präsenz, wenn du mich brauchst.

Durch meine langjährige Tätigkeit in der Region habe ich ein exzellentes Netzwerk zu Aussagepsychologinnen, Psychiatern, anderen Sachverständigen und Kollegen aufgebaut. Diese Kontakte sind für deine Verteidigung oft entscheidend – etwa wenn es darum geht, kurzfristig ein aussagepsychologisches Gutachten zu organisieren.

Das Kanzlei Team

Erfolgsgeschichten

Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Vorladung zur Polizei erhalten – was soll ich tun?

Kontaktieren Sie mich sofort, bevor Sie zur Polizei gehen. Ich sage den Termin für Sie ab, fordere Akteneinsicht an und berate Sie, wie Sie sich verhalten sollen. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll, zur Polizei zu gehen – ich übernehme die Kommunikation für Sie.

Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Sexualstrafverfahren ist Schweigen fatal, weil dann die Belastungsaussage unwidersprochen im Raum steht. Ich rate oft zu einer qualifizierenden Erklärung, die eine alternative, plausible Erklärung für die Vorwürfe liefert. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie für Sie.

Die Polizei, also Vernehmungsbeamte, sind gerade in Sexualdelikten sehr häufig voreingenommen gegenüber dem Beschuldigten. Häufig haben sie zuvor auch selbst die Anzeige der Anzeigeerstatterin, also der fraglich „Geschädigten“ aufgenommen und stehen unter dem Eindruck einer tränenreichen Darbietung. Entsprechend solidarisieren viele Vernehmungsbeamtinnen sich mit der Anzeigeerstatterin und stellen die Glaubhaftigkeit derer Aussage nicht infrage. Vielmehr fragen sie suggestiv oft die Tatbestandsmerkmale eines Sexualdelikts in die Anzeigeerstatterin hinein. Gleiches gilt für männliche Vernehmungsbeamte, die häufig „Schutzinstinkte“ gegenüber der Anzeigeerstatterin entwickeln.

Daher ist die Chance auf eine faire Beschuldigtenvernehmung leider eher gering. Die Polizei ist nicht Ihr Freund. Häufig habe ich erlebt, dass Antworten des Beschuldigten nicht korrekt protokolliert wurden. Der Beschuldigte, nachvollziehbar aufgeregt in der Situation der polizeilichen Vernehmung, liest das Protokoll über seine Vernehmung selten nochmals mit klarem Kopf durch. Sodass ein Staatsanwalt oder ein Richter im später seine polizeiliche Vernehmung zu seinen Ungunsten vorhalten konnten.

Die Kosten richten sich nach meinem Aufwand. Ich biete individuelle Vergütungsvereinbarungen an – entweder als Pauschale oder nach Stundensatz. In der Erstberatung besprechen wir, welche Leistungen du benötigst, um effektiv ein erfolgreiches Ergebniss zu erreichen und ich erstelle dir ein transparentes Angebot. Du weißt also genau, welche Kosten auf dich zukommen.

Die Gefahr, unschuldig wegen eines Sexualdelikts verurteilt zu werden, ist leider sehr hoch – und weitaus höher als bei einem Vorwurf wegen anderer Delikte. Denn: Im Gegensatz zu den übrigen Delikten gibt es bei den Sexualstrafsachen nur sehr selten objektive Beweismittel wie etwa Augenzeugen, Videoaufnahmen oder Spuren. Vielmehr ist in aller Regel die Belastungsaussage der Anzeigenerstatterin das einzige Beweismittel; es steht also „Aussage gegen Aussage“. Und, anders als vielfach angenommen, bedeutet „Aussage gegen Aussage“ nicht, dass die Anzeige dann automatisch fallen gelassen wird. Sondern, dass die Staatsanwaltschaft diejenige Version des fraglichen Geschehensablaufs zur Grundlage einer etwaigen Anklageschrift macht, die ihr plausibler erscheint – diejenige Version der Anzeigenerstatterin. Oder Ihre. Und hierzu muss sie sie kennen! Daher ist es so wichtig, unberechtigten Vorwürfen mit einer qualifizierten Verteidiger-Erklärung („Schutzschrift“) entgegenzutreten.

Ja, ich verteidige bundesweit. In der Rhein-Main-Region (Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Mannheim, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg) bin ich besonders häufig vor Gericht. Aber auch in anderen Bundesländern übernehme ich Ihre Verteidigung – etwa in Berlin, Hamburg, NRW oder Niedersachsen.

Als Fachanwältin für Medizinrecht verteidige ich Sie nicht nur strafrechtlich, sondern auch gegenüber der Approbationsbehörde und Ihrer Berufskammer. Das ist entscheidend, um Ihre berufliche Existenz zu sichern. Ich weiß, worauf es ankommt, und verteidige Sie auf beiden Ebenen gleichzeitig.

Bei akuten Krisen (Vorladung, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft) melde ich mich noch am selben Tag bei Ihnen. Sie erreichen mich über meine Notfallnummer. Termine sind auch samstags in Frankfurt oder abends nach Vereinbarung möglich.

Aussagepsychologie ist die wissenschaftliche Methode, um die Glaubhaftigkeit einer Aussage zu prüfen. In Sexualstrafverfahren, wo oft Aussage gegen Aussage steht, ist sie entscheidend.
In einem grundlegenden Urteil hat der BGH (Bundesgerichtshof) die entscheidende Rolle der Aussagepsychologie anerkannt. Seither sind etliche BGH-Urteile dazu ergangen, welche Anforderungen an eine Verurteilung in der Konstellation „Aussage gegen Aussage- zu stellen sind.

Ich habe profunde Kenntnisse in diesem Bereich und arbeite mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um deine Verteidigung optimal zu gestalten.

Durch regelmäßige Fortbildung bin ich immer auf dem Neuesten Stand und kenne die entscheidenden Urteile.

Ja, das ist kein Problem. Gerade wenn Sie nicht nach Frankfurt kommen können, biete ich Besprechungen per Videokonferenz an. Auch die Akteneinsicht und die Strategie-Entwicklung sind remote möglich.

Nach der Erstberatung fordere ich Akteneinsicht an und analysiere den Fall im Detail. Ich halte Sie ständig auf dem Laufenden und beantworte Ihre E-Mails persönlich. Sie erreichen mich jederzeit, wenn Sie Fragen oder Sorgen haben. Alle Besprechungen und Verhandlungen führe ich persönlich – Sie werden niemals an einen angestellten Anwalt weitergeleitet.

Wir feiern! Bei erfolgreicher Einstellung oder Freispruch laden ich Sie zu einer Nachbesprechung mit einem Glas Champagner in meine Kanzlei ein. Das ist für mich selbstverständlich – ich freue mich genauso wie Sie über den Erfolg.

Für Ihren Fall gelten möglicherweise wichtige Fristen.

Jeder Moment zählt. Schützen Sie Ihre Rechte, indem Sie uns noch heute kontaktieren.

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